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General Terms and Conditions The contracting party is Tina Röder Piller 16 6463 Fließ, registered photographer since 2018, also working under Tina Röder Glückskindfotografie - 0043-699-17151683, kontakt@glueckskindfotografie.at www.glückskindfotografie.at and www.tr-hochzeitsfotografin.at

Placing an order: Placing an order is binding upon the contractor's transmission of a confirmation of the appointment reservation. All agreements made between the client and the contractor for the purpose of executing an order must be agreed upon verbally or in writing. Changes, additions, and ancillary agreements must be in writing to be effective.

§ 2 Applicability of the General Terms and Conditions. By placing an order, the client acknowledges their applicability. Deviating agreements can only be legally effective if made in writing. The client agrees to these General Terms and Conditions by signing the contract. These General Terms and Conditions take precedence over any terms and conditions of the customer or the intermediary.

§ 3 Contractual components and amendments to the contract 3.1. The appointment reservation confirmation forms the basis and an integral part of the contract. This can be confirmed by the client in writing or verbally with the order. 3.2. Any changes and/or additions to the contract and/or its components must be made in writing. Any additional costs incurred as a result must be borne by the client. 3.3. Events of force majeure entitle the contractor to postpone the commissioned project for the duration of the disruption and a reasonable start-up time. This does not constitute a claim for damages by the client against the contractor. This also applies if, as a result, important deadlines and/or events for the client cannot be met and/or do not occur.

§ 4 Urheber- und Nutzungsrechte

4.1. Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach dem österreichischen Recht möglich ist weltweit. 4.2. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt. Das überlassene Bildmaterial bleibt im Eigentum des Auftragnehmers. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Auftraggeber hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Die Auswahl der Fotos und die Art und Weise der Bearbeitung obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte wird nur für den privaten Bereich eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist dem Auftraggeber nicht gestattet. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte ist der Auftragnehmer berechtigt, Aufnahmen im Rahmen seiner Präsentation auf der Webseite oder Social-Media-Seite bzw. für Hochzeitsmessen kommerziell zu nutzen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass ein entsprechend öffentlich zugängliches Portfolio für den Auftragnehmer einen Werbewert hat. Auftraggeber, die die Verwendung des Bildmaterials durch den Auftragnehmer ablehnen, stimmen einer Erhöhung des Auftragspreises im Ausmaß von 10 % zu. Unter vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber. 4.3. Die Arbeiten vom Auftragnehmer dürfen vom Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht dem Auftragnehmer vom Auftraggeber ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu. 4.4. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung des Auftragnehmers.

§ 5 Payment of the fee

5.1. The remuneration agreed in the contract applies. Unless otherwise contractually agreed, payments are due within 7 days of invoicing without any deductions. If the payment deadlines are exceeded, the contractor is entitled to claim default interest at a rate of 10% without further notice. The right to assert further damages remains unaffected by this provision. 5.2. In the event of changes to or cancellation of orders, work, and the like by the client and/or if the conditions for the provision of services change, the contractor will be reimbursed for all costs incurred and will be released from any liabilities to third parties. 5.3. If the client withdraws from an order before the start of the project, the contractor will charge the client the following percentages of the originally contractually agreed fee as a cancellation fee: up to six months before the start of the order 10%, from six months to three months before the start of the order 25%, from three months to four weeks before the start of the order 50%, from four weeks to two weeks before the start of the order 80%, from two weeks before the start of the order 100%.

§ 6 Zusatzleistungen Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung. § 7 Haftung 7.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Für leichte Fahrlässigkeit wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. 7.2. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. 7.3. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer darauf hinzuweisen, sollten einzelne Personen der Veröffentlichung von Aufnahmen nicht zustimmen. § 8 Datenschutz Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich. § 9 Widerrufsrecht 9.1. Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. 9.2. Damit der Auftraggeber das Widerrufsrecht ausüben kann, muss dieser dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. § 10 Lieferung und Überlassung des Bildmaterials Der Auftragnehmer liefert das Bildmaterial dem im Angebot angegeben Zeitraum. Die Überlassung der Bilder erfolgt ausschließlich im hochauflösenden JPG-Format. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag zum Teil auch durch Dritte (Labors, etc.) ausführen zu lassen. § 11 Lieferung und Überlassung Dennoch kann es zu Inkompatibilitäten bei bestimmten Wiedergabegeräten kommen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk im Abspann zu zeigen. § 12 Schlussbestimmungen 12.1. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. 12.2. Es gilt das österreichische materielle Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz von Tina Röder Piller 16 6473 Fließ Glückskindfotografie kontakt@glueckskindfotografie.at www.glueckskindfotografie.at ab 15.03.2018 tr-hochzeitsfotografin kontakt@tr-hochzeitsfotografin.at ab 22.10.2024 www.tr-hochzeitsfotografin.at Diese AGB gelten ab dem 15.03.2018

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